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"Guantanamo – das ist eine Schande"

Experte im Unterricht: Generalstaatsanwalt Pflieger

Seit 1976 Staatsanwalt, war Klaus Pflieger mitten drin im Deutschen Herbst, nahm RAF-Terroristen wie Peter-Jürgen Boock die Lebensbeichte ab. „Bei der Vernehmung in Santa-Fu“, also Hamburg-Fuhlsbüttel, „hat er heulend zugegeben, einer der Schleyer-Entführer gewesen zu sein und auf Polizisten geschossen zu haben Das lässt mich auch heute noch nicht los.“ Klaus Pflieger berichtet von Brandanschlägen auf Ausländer- und Asylantenheime in Rostock-Lichtenhagen, Solingen oder Mölln, von Kofferbomben in Köln und Dortmund, die Hunderte von Menschen in den Tod hätten reißen können. In seinem Schreibtisch stapeln sich Protokolle geprägt von Wut und Hass.

Was bringt die Zukunft?
Für die Schüler der Neigungskurse Politik und Religion ist das bis dahin Geschichtsunterricht. Lebendig zwar, aber doch abgeschlossen und damit Zubrot für die Oberstufen-Faktensammlung. Aber gibt es Tendenzen? Dass hier Klaus Pflieger zumindest in einem Bereich von „Sorge“, spricht, lässt aufhorchen. Die Lage hat sich seiner Beobachtung nach verändert.

Klaus Pflieger macht vorsichtig die Schubladen auf und kategorisiert Terroristen aus dem linken Lager eher als aus dem Untergrund agierende und gut organisierte Leute. In ein anderes Fach habe man dagegen lange Zeit die Rechtsradikalen ablegen können. Schulabbrecher, eher primitiv, aus dem Affekt handelnd, Alkohol sei oft der Auslöser. „Neu und erschreckend ist der NSU“, sagt Klaus Pflieger zur Zwickauer Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“, die zehn Jahre lang verborgen blieb und der die Staatsanwaltschaft die so genannten Dönermorde zuordnet. Katalog-Denken: hilft weiter, führt aber nicht zwingend zum Ziel. Recherche im Internet, Abhören der Telefone: gehört beides zum Geschäft, „aber wir hinken zwangsläufig hinterher“, gibt Klaus Pflieger zu.
 
Und wie ist es mit dem Selbstverständnis als Staatsanwalt? Hier hält der 64-Jährige den deutschen Rechtsstaat hoch. Ein Freispruch sei für ihn keine Niederlage, wenn dieser berechtigt sei. Denn im Unterschied zu den USA dürfe der Staatsanwalt keine Partei ergreifen und dem maximalen Schuldspruch hinterherhecheln. Vielmehr sei er „zu allergrößter Objektivität verpflichtet. Dafür kämpfe ich leidenschaftlich.“
Terroristische Anschläge „können kommen, wie sie wollen“, der Staat habe bewiesen, dass er „stark genug ist, das zu überstehen“. Nur eines dürfe nicht passieren: „Das, was den Amerikanern nach dem 11. September mit Guantanamo passiert ist. Das ist eine Schande.“ Terroristen müsse man als normale Verbrecher behandeln und nicht als Gesetzlose. „Wenn uns das gelingt, dann haben die 68er einen Sinn gehabt“, sagt Klaus Pflieger ausnahmsweise nicht nüchtern, sondern mahnend.

Jürgen Wegner
Sindelfinger Zeitung,  24.01.2012